Energiepass

Energieausweis für Wohngebäude ist da

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss nun einen Energieausweis vorlegen.

Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.

Eigentümer erfahren, welche Modernisierungs-maßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit.
Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps  für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Wir stellen Ihnen sowohl den Verbrauchs- als auch den Bedarfsausweis aus.

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