Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung bis 2009.

Steuerabzug für Bauleistungen.
Worum geht es?
Mit dem “Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe” ist zum 1.1.2002 ein Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt worden: Der gewerbliche und der öffentliche Auftraggeber muss 15 % seiner Zahlung für die Bauleistung direkt an das Finanzamt des Bauleistenden abführen. Der Bauleistende verrechnet den Steuerabzug mit seiner Steuerschuld.
Wichtig: Dieser Steuerabzug ist dann nicht vorzunehmen, wenn wir Ihnen eine sogenannte Freistellungsbescheinigung vorlegen!

Hier können Sie sich die Freistellungsbescheinigungen als pdf-Datei downloaden.

Häser Malerbetriebe e.K. Freistellungsbescheinigung für 2010-2013.pdf

Thomas Häser GmbH Freistellungsbescheinigung für 2009 -2011

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