Fachbetrieb I

Sachkundiger Fachbetrieb gemäß TRGS 519, Anlage 4.

Laut der TRGS ( Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) besagt die 3.1 Zulassung ; Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Seit 2006 sind wir als sachkundiger Fachbetrieb, nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4 zertifiziert.

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